Vorbeugender Brandschutz

Brand­warnanlagen für Unternehmen – gesetzlich verpflichtend oder freiwillig

Sie haben ein Brandschutzkonzept mit der Aufforderung eine Brandwarnanlage zu installieren vorliegen? Oder Sie möchten eine Brandwarnanlage freiwillig installieren, z.B. im Altenheim oder der Kindertagesstätte? Dann sind wir Ihr zertifizierter Fachbetrieb und Fachhändler für die Planung Installation und Erstinbetriebnahme von Brandwarnanlagen. Gerne bleiben wir auch weiterhin Ihr persönlicher Ansprechpartner und warten Ihre Anlage im Anschluss jährlich.

Brandschutz in Hannover

Unser Angebot für Brandwarnanlagen

Aufmaß und Fachplanung

Durch qualifizierten Experten

Installation & Erstinbetrieb­nahme

Nach DIN VDE V 0826-2

Jährliche Wartung

Nachweise

Ausführliche Dokumentation

Brandwarnanlagen

Ihre Vorteile bei uns

Zertifizierter Fachbetrieb und Fachhändler für Brand­warnanlagen

Individuelle Beratung vor Ort

Persönlicher Ansprech­partner von Angebot­serstellung bis Endabnahme

Detaillierte und digitalisierte Dokumentation für Ihre Unterlagen zum Nachweis für Behörden

FAQ

Fragen rund um das Thema Feuerlöscher in Ihrem Unternehmen

Eine Brandwarnanlage dient dazu, einen Alarm in einem Brandfall rechtzeitig auszulösen. Wenn Rauch oder Feuer erkannt wird, löst die Brandwarnanlage einen Alarm aus, der gleich vor Ort gemeldet wird. Somit können sofort und effektiv Maßnahmen zur Brandbekämpfung oder Evakuierung eingeleitet werden.

Im Brandschutz wird zwischen Brandwarnanlagen und Brandmeldeanlagen unterschieden.

Brandwarnanlagen melden rechtzeitig mit einem Alarm vorhandene Brände. Das Signal macht Menschen in dem jeweiligen Gebäude oder auf dem jeweiligen Gelände aufmerksam, was eine schnellere Evakuierung möglich macht.

Eine Brandwarnanlage kann insofern in Gebäuden hilfreich sein, die nicht über eine Brandmeldeanlage verfügen müssen. Es gibt nämlich keine Verpflichtung, eine Brandwarnanlage zu installieren, sie werden allerdings gemäß DIN VDE V 0826-2 empfohlen, z.B. in Kindertagesstätten und Altersheimen.

Wenn allerdings ein Brandschutzkonzept gesetzlich gefordert wird, kommen Brandmeldeanlagen zum Einsatz, insbesondere, wenn nicht immer Personen im Gebäude anwesend sind. Eine Brandmeldeanlage stößt nicht nur einen Alarm aus, sondern verständigt zusätzlich die Feuerwehr.

Die Anforderungen für die Installation von Brandwarnanlagen werden in der Regel von örtlichen und nationalen Behörden festgelegt. Die genaue Zuständigkeit und die spezifischen Vorschriften können je nach Land und Region variieren. In den meisten Fällen sind Brandschutzvorschriften und -gesetze die Grundlage dafür, ob Sie eine Brandwarnanlage benötigen.

Typische Stellen, die die Anforderungen für Brandwarnanlagen festlegen können, sind: Lokale Baubehörden, Feuerwehr, Versicherungsgesellschaften, und/oder nationale Baustandards.

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Anfragen im Bereich Brandschutz für Ihr Unternehmen

Als Fachfirma im Bereich Brandschutz für Ihr Unternehmen beraten, planen und installieren wir rund um den vorbeugenden Brandschutz. Kontaktieren Sie uns und wir melden uns kurzfristig.

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31275 Lehrte

05132 - 88 70 699

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